1. Allgemeines

Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Der Käufer erklärt sich mit der Nutzung der Daten wie in der Datenschutzerklärung beschrieben einverstanden.

2. Vertragsabschluss

Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften Sämtliche Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, insoweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Kundenbezogene Fertigungen können bis zu 10% über- oder unterliefert werden. Dies ist fertigungsbedingt, die Mehr- und Minderlieferung gilt als akzeptiert, sofern kein schriftlicher Widerspruch der Auftragsbestätigung binnen 24 Stunden bei uns eingeht.

3. Versand

Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ab einem Bestellwert von € 80,00 erfolgt der Versand frei Haus per Paketdienst, Post oder Spedition, nach Wahl des Versenders. Versicherungen gegen den Transport erfolgen nur auf ausdrückliches Verlangen und Kosten des Bestellers.

4. Lieferfrist

Vereinbarte Lieferfristen sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Angabe eines Lieferdatums in der Auftragsbestätigung begründet jedoch nicht die Annahme eines Fixtermins. Der Käufer kann somit nicht wegen Nichteinhaltung des Liefertermins Schadenersatz verlangen.

5. Zahlungsbedingungen

Bei Barzahlung oder Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen hat die Bezahlung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Andere Zahlungsabreden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeitenden Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen Dritter tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unserer etwaigen Miteigentumsanteile (vgl. oben) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Begleichung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigener Prüfung und Versuchen. Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar – auch durch eine Probeverarbeitung bei Eingang auf Mängel bzgl. Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen. Der Verkäufer bietet keine Gewähr für den von dem Käufer vorgesehenen Einsatzzweck der Ware, insoweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Andererseits gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Beifügung von Belegen, erhoben werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz für mögliche Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, insoweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften – wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit – unbeschränkt haften.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ist Bad Salzungen.

RH Industrieservice & Antriebstechnik GmbH & Co. KG, 05/2018